Wichtige Informationen zum Erbrecht
"Zwei Brüder kommen zu einem Richter, der in ihrem Streit um ein vom Vater geerbtes Grundstück entscheiden soll. Der Richter urteilt: Ein Bruder soll das Grundstück aufteilen, und der andere hat die erste Wahl." (Gene Fowler)
Rechtsanwalt Roscher-Meinel ist Fachanwalt für Erbrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein. Er berät seit vielen Jahren Mandanten auf dem Gebiet des Erbrechts, auch unter Berücksichtigung des Internationalen Privatrechts. Die Teilnahme an Lehrgängen und Fortbildungen ermöglichen ihm einen stets aktuellen Blick auf das Fachgebiet.
„Erbschaftssteuer ist staatlicher Diebstahl!“ Deshalb ist es für Rechtsanwalt Roscher-Meinel ein besonderes Anliegen, zusammen mit einem Steuerberater und einem Unternehmensberater, Steuersparmodelle für die Mandanten zu erarbeiten (Vorab-Erbe, Schenkungen etc.).
Wie im Eherecht ist es auch im Erbrecht wichtig und empfehlenswert, alle zukünftigen Fragen schon „vorher“ geklärt zu haben. Bspw. beim Abfassen eines Testaments ist anwaltliche Hilfe angeraten, wenn die Familien- oder Vermögensverhältnisse kompliziert sind. Besonders häufig treten Fälle auf, in denen grundsätzlich Erbberechtigte von der Erbschaft ausgeschlossen wurden und nun um ihren Pflichtteil kämpfen.
Viele wissen nicht,
Für Ehepaare, die sich gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzen (Berliner Testament) gilt, dass ein Partner alles handschriftlich niederlegt und der andere sich mit seiner Unterschrift dem Vorangegangenen anschließt und dies auch so ausführt. Achtung: Ein Pflichtteilsberechtigter kann nahezu niemals von seinem Pflichtteil ausgeschlossen werden, es sei denn, er hat dem Erblasser z.B. nach dem Leben getrachtet. Diese Rechtslage hat sich auch nach der Reform des Erb- und Verjährungsrechts nicht geändert. Gerade beim Berliner Testament können Pflichtteilsberechtigte die vom Erblasser geplanten Vermögensverschiebungen erheblich zu ihren Gunsten beeinträchtigen. Bei derartigen Konstellationen kann der Anwalt einige Absicherungen im Testament verankern.
Achtung: Zwar zählt nur das aktuellste wirksame Testament, jedoch sind auch ältere vorhandene Testamente beim Nachlassgericht abzugeben, da man sich ansonsten einer Urkundenunterdrückung strafbar macht. Das Nachlassgericht hat zu entscheiden, welches Testament das allein gültige ist.
Rechtsanwat Markus Roscher-Meinel bei Sabine Christiansen "Erbschaftssteuer ist staatlicher Diebstahl"
Markus Roscher-Meinel in der Financial Times zum Erbrecht
Wie erstelle ich ein eigenhändiges Testament?
Das Berliner Testament